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Beitragsordnung
(Stand August 2011)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1.) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und ggf. Umlagen.
(2.) Die festgesetzten Beträge werden grundsätzlich ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
(1.) Jahresbeitrag:
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| Mitgliedsstatus |
Beitragshöhe |
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Kinder bis 3 Jahren
(Die Beitragspflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind 4 Jahre alt wird)
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beitragsfrei |
| Kinder von 4 bis einschl. 11 Jahre | Euro 30,-- |
| Jugendliche von 12 bis einschl. 17 Jahre | Euro 48,-- |
| Erwachsene ab 18 Jahren | Euro 72,-- |
| Familienbeitrag | Euro 150,-- |
| Wandergruppe – ausschließlich | Euro 25,-- |
| Passiv-Mitgliedschaft | Euro 15,-- |
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(2.) Aufnahmegebühr:
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| pro Person | Euro 5,-- |
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(3.) Zusatzbeiträge pro Jahr:
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| Basketball | Euro 12,-- |
| Herzsportgruppe | Euro 6,-- |
| Ju-Jutsu/Karate bis einschl. 17 Jahren | Euro 15,-- |
| Ju-Jutsu/Karate Erwachsene ab 18 Jahren | Euro 25,-- |
| Kunstturnen | Euro 12,-- |
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(4.) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(5.) Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind für die Dauer ihrer Tätigkeit von der Beitrags-zahlung entbunden.
(6.) Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
(7.) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. sowie die GEMA in Höhe der vom Landessportbundes Niedersachsen e.V. festgelegten Sätze.
(8.) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftverfahren zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
(9.) Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung der Mitglieder-versammlung gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
(10.) Begleitpersonen der Kinder beim Eltern-Kind-Turnen müssen Vereinsmitglieder sein.
(11.) Die Beitragshöhe im Eintrittsjahr ist quartalsweise gestaffelt.
(12.) Über eine Beitragsermäßigung, Beitragsstaffelung bzw. Beitragsbefreiung kann der geschäfts-führende Vorstand im Einzelfall entscheiden.
§ 4 Umlagen
Für besondere Anlässe können zusätzliche finanzielle Mittel durch Umlagen generiert werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Datenverwaltung
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personen-geschützten Daten der Mitglieder werden gemäß §25 der Satzung verwaltet.
§ 6 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Scheeßel
BLZ: 291 525 50 Konto: 165 357 Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen an die Vereinskasse anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt
(1.) Ein Vereinsaustritt ist nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes möglich.
(2.) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
(3.) Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Abschluss des Kalenderjahres (Satzung §7).
(4.) Eine Erstattung der Beiträge – auch anteilig – erfolgt nicht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kassenwart.
gez.
Der Vorstand
TV Scheeßel von 1892 e.V.
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Auch unser Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie unserem Turnverein beitreten und sich sportlich betätigen möchten, Spaß an Bewegung und sich aktiv in einer Abteilung beteiligen. Wer diese Zeit nicht hat, ist auch als passives Mitglied herzlich willkommen. |
Eine Beitrittserklärung können Sie hier als PDF öffnen und sich ausdrucken.
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Wir möchten allen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen-, zeitlichen- oder anderen Gründen ihre Vereinsmitgliedschaft beenden wollen oder müssen, vorschlagen, sich für eine Passiv-Mitgliedschaft zu entscheiden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie bleiben ein gerngesehenes Mitglied im TV Scheeßel und helfen gleichzeitig dem Verein, sein breit gefächertes Angebot weiter aufrecht zu erhalten. Der Vorstand und alle Vereinsmitglieder danken Ihnen für Ihre wohlwollende Entscheidung. Bitte rufen Sie uns gerne an und wählen sie hier Ihren Gesprächspartner. |
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Der TV Scheeßel e.V. von 1892 ist ein eingetragener Verein, der nach §§ 51ff. Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig erklärt ist und berechtigt Spendenbescheinigungen zu erstellen. Wenn Sie dem TV Scheeßel eine Spende zukommen lassen möchten, dann benutzen Sie bitte unsere Bankverbindung. Für Fragen steht Ihnen gerne unser Kassenwart Herr Wilfried Dittmer zur Verfügung. |
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Der Turnverein Scheeßel hat einen eigenen Erst-Hilfe-Defibrillator.
Sein Standort ist in der Turnhalle der Grundschule Scheeßel. |
